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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Gültigkeitsbereich

Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich nachstehende Verkaufsbedingungen. Anderweitige besondere Abreden (bei oder nach Vertragsabschluß) werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsgültiger Vertragsbestandteil.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden weder ganz noch teilweise Inhalt des Vertrages, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Angebote

Unsere Angebote sind nur bei Auftragserteilung innerhalb 21 Tagen verbindlich. Mündliche insbesondere telefonische Angebote sind unverbindlich, da Irrtümer und Missverständnisse hierbei nicht ausgeschlossen werden können.

3.Versandaufträge

Versandkosten und Verpackungskosten sind nicht in den Artikelpreisen enthalten und werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absendung der Ware ab unserem Lager auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Geltendmachung von Transportschäden gegenüber dem dafür haftenden Unternehmen obliegt ausschließlich dem Besteller.

4. Montage- und Reparaturaufträge, Notdiensteinsätze

Der Anrufer gilt als Auftraggeber, es sei denn, dass er die Zahlungsverpflichtung eines Dritten nachweist. Der Auftraggeber ist Zahlungsverpflichteter.

Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagt Leistungen, die zur Durchführung des Auftrags zusätzlich auf Verlangen des Auffraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Der Besitz und die Vorlage eines Schlüssels zur Nachahmung oder Öffnung von Wohnungen und Autos entbinden uns von der Frage nach der Berechtigung. In Sonderfällen ist der Monteur berechtigt, Arbeiten nur nach Vorlage des Personalausweises auszuführen. Dies geschieht auch In Ihrem Interesse. Ausgebaute, defekte Schlossteile gehen aus Sicherheitsgründen in unseren Besitz über und werden vernichtet, um Dritten keine Studienobjekte für Schlossöffnungen zu verschaffen.

Nachrüsten von Sicherheitsfenster- und Fenstertürbeschlägen (Pilzkopfbeschläge z.B. Siegenia / Aubi) werden von uns komplett nachgerüstet, bei Bedarf inkl. bohren der Scheren- und Ecklager. Nacharbeiten bedingt durch Abweichungen von der DIN Norm, im besonderen Falzluft und Nutlage, einsetzen von Aluverstärkungsprofilen für den Beschlagssitz, sowie Fräsarbeiten werden nach Aufwand gesondert berechnet. Nacharbeiten der alten Beschlagsitze sowie Malerarbeiten sind nicht Bestandteil des Auftrages.

 

5. Liefertermine

Im Angebot genannte Liefertermine sind auf Grund unserer Erfahrungen mit den Herstellern bzw. Zulieferern geschätzt. Genauere Liefertermine können wir Ihnen erst bei Auftragserteilung und völliger Klarstellung aller Einzelheiten nennen. Kommen wir jedoch in Leistungsverzug oder wird die Leistung aus bestimmten Gründen unmöglich, so kann der Käufer - im ersten Fall jedoch nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist - sich vom Vertrag lösen.

Der Kunde kann Schadenersatz wegen Verzugs nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers geltend machen.

6. Gewährleistung

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware bzw. die von uns ausgeführte Montage oder Reparatur zu prüfen und Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren gemäß BGB, gerechnet vom Tage der Auslieferung bzw. der Übergabe der Ware an den Käufer. Die Beseitigung von Mängeln erfolgt nach unserer Wahl entweder durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder der Nachbesserung kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferungen und Leistungen bleiben bis um Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag Eigentum des Lieferers. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Lieferer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestalten und Ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurückzuübertragen. Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorgenannten Rechte des Lieferers. so er diesem, zu Schadenersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

8. Zahlungsbedingungen

1. Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen sind ohne Abzug sofort zahlbar.

Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels von 14 Tagen werden Mahngebühren sowie Verzugszinsen in Höhe der von uns zu zahlenden Bankzinsen fällig.

9. Datenfreigabe

Unser Angebot ist für Sie kostenlos und wird mit vertraulichen Daten erstellt. Wir verweisen das alle Daten unseres Angebotes unserem Urheberrecht unterliegen, eine Weiterleitung an Dritte, sowie eine Nutzung anderer, wird hiermit ausdrücklich untersagt.

10.Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.

Alefelder Einbruchsicherungen GmbH

Alefelder Einbruchsicherungen GmbH
📍
Oeynhauser Straße 2
51109 Köln
📞︎
+49 (221) 9840030
Fax: +49 (221) 843818
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Öffnungszeiten
Montag: 08:00–15:00 Uhr
Dienstag: 08:00–15:00 Uhr
Mittwoch: 08:00–15:00 Uhr
Donnerstag: 08:00–15:00 Uhr
Freitag: 08:00–15:00 Uhr
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