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Nachrüstung

In vielen Fällen sind die vorhanden Fenster "so gut in Schuß" das eine Nachrüstung deutliche Verbesserung schafft. Die einbruchhemmende Wirkung ist hier in der Regel auf das Aufhebeln gerichtet. Es gibt eine Vielzahl von geprüften Produkten die das Aufhebeln erschweren. Jedoch ist vom Fachmann zu prüfen wo, in welcher Anzahl und mit welcher Befestigungstechnik diese Produkte montiert werden. Diese nachträglich montierten Aufhebelsicherungen sind eine kostengünstige Möglichkeit Ihre vorhanden Fenster und Fenstertüren gegen Einbruch zu sichern. Wichtig ist, an dieser Stelle daraufhinzuweisen, das eine noch so gute Nachrüstung (auch nach DIN 18104 Teil1 und Teil 2) nicht vergleichbar mit einem einbruchhemmend geprüften Element ist. 

Die KfW fördert diese Nachrüstungen mit einem Zuschuss, ab einem Auftragswert von 500€ bis 1000€ 20%, ab 1000€ bis 15000€ 10%. Der Antrag 455 kann bei der KfW Online gestellt werden. Es wird kein Angebot benötigt, sondern die reine Absicht reicht, mit einreichen der Rechnung über die Nachrüstung nach DIN wird die Förderung ausgezahlt.

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